Riester Rente Zulagenantrag

Wer einen staatlich geförderten Riesterrentenantrag abschließt, tut dies zum einen, um seinen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rente aufzubessern, und zum anderen, um in den Genuss staatlicher Zulagen zu kommen. Wer bis zu 4% seines jährlichen Bruttoeinkommens verteilt auf zwölf Monatsbeiträge in einen solchen Vertrag einzahlt, sichert sich die volle staatliche Riester Zulage. Diese ist unterteilt in die Eigenzulage für Alleinstehende bzw. Eheleute und zusätzliche Kinderzulage Kinder.

Ein so genannter Riester Rente Zulagenantrag bzw. eines Dauer-Zulagenantrag erleichtert die Beantragung der Riesterzulage enorm. Er kann bei Abschluss des Vertrages beim Anbieter einmalig gestellt werden und sichert so die jährliche Überweisung des staatlichen Förderungsgeldes durch das Finanzamt auf das eigene Riesterkonto.

Dauerzulagenantrag sichert Anspruch auf Riester-Zulagen

Zulageanträge werden bei Einrichtung eines Riestervertrages gestellt und gelten meistens so lange, bis sich in den Einkommensdaten des Versicherten etwas ändert. Dies hat den Vorteil, dass nicht Jahr für Jahr eine neue Erklärung des letzten Bruttoverdienstes abgegeben werden muss, sondern zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer das stillschweigende Einvernehmen besteht, den Zulageantrag bis zu dem Zeitpunkt an das Finanzamt weiter zu leiten, bis von sich aus eine Änderung veranlasst wird.

Natürlich setzt ein Riester-Rente Zulagenantrag voraus, dass Versicherungsunternehmen und Versicherter in Kontakt stehen und sich über Änderungen wie zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes oder Erhöhung des Jahresgehaltes austauschen. Ist dies gewährleistet, kann bequem jedes Jahr die staatliche Zulage auf das Riesterkonto des Versicherungsnehmers fließen. Tritt doch eine Änderung der Basisdaten ein, kann der Dauer-Zulageantrag natürlich dementsprechend geändert und angepasst werden und gilt dann wieder so lange, bis eine erneute Änderung erfolgt.

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