Riester Rente wird immer wieder Begriff in Medien, von Finanzdienstleistern, Banken und Versicherungsberatern genutzt, was sich genau unter dem Kunstbegriff Riester-Rente verbirgt, wissen nur die wenigsten Sparer der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, eingeführt unter Walter Riester, wirklich. Viele Personen wissen, dass die Riester Rente eine private Rente ist, welche vom Staat gefördert wird. Mittlerweile wird diese auch als 3. Säule der Altersvorsorge bezeichnet. Doch gibt es ein eigenes Riester-Renten-Gesetz?
Riester Rente ist Teil des Altersvermögensgesetz (AVmG)
Die Riester Rente orientiert sich an dem Altersvermögensgesetz, der Name der Rente wurde als Synonym verwendet, da die Rente vom ehemaligen Minister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester eingeführt wurde. Geregelt wird die Riester Rente alleinig durch das Altersvermögensgesetz (AVmG), außerdem wird diese auch noch vom Einkommenssteuergesetz beeinflusst.
Gesetzliche Regelungen unterliegen auch dem Wandel der Zeit
Die gesetzlichen Bestimmungen der Riester Rente werden allerdings immer wieder durch Neuerungen geändert. Die Gesetze der Länder werden durch Gesetze des Bundes gebrochen, EU-Recht kann ebenfalls Bestimmungen hinsichtlich der Riester Rente umgehen. Ein Beispiel ist das Alterseinkünftegesetz, welches im Januar 2005 erlassen wurde. Hierdurch wurde den Beziehern der Riester Rente versprochen, dass diese 30 Prozent des eingezahlten Kapitals ab Rentenbeginn sofort auszahlen lassen können. Der Rest wird als lebenslängliche Rente ausbezahlt. Ab dem Jahr 2006 wurde die Riester Rente zudem durch eine EU-Richtlinie verändert, bisher bekamen Frauen für die gleichen Geldleistungen wesentlich weniger Rente, da diese im Durchschnitt länger leben. Allerdings wurde durch den so genannten Unisex-Tarif dieser Vor- bzw. Nachteil abgeschafft, Männer müssen ab sofort mehr Geld bezahlen als Frauen.

[...] auf Antrag gewährt werden. Für Verträge im Sinne des Altersvermögensgesetzes (Riester-Rente) besteht ein Rechtsanspruch auf Zulage für jedes Kind. Eine weitere Kinderzulage regelt das [...]
Wer in vor hat einen Riester-Vertrag abzuschließen, sollte das noch din iesem Jahr machen, denn ab dem nächsten Jahr wird der Sparbetrag nicht mehr ab dem 60. Geburtstag ausgezahlt, sondern erst ab dem 62. Lebensjahr.