Um Arbeitnehmer bei der Altersvorsorge zu unterstützen, hat die Regierung Schröder die staatliche geförderte Altersvorsorge, kurz nach dem damaligen Minister für Arbeit und Soziales Walter Riester, als Riester Rente betitelt, auf den Markt initiiert.
Die Riester Rente ist staatlich gefördert, d.h. wer eine solche Rente abschließt erhält neben einer staatlichen Grundzulage von bis zu 154 Euro pro Jahr weitere Zulagen für Kinder, oder ggf. bei einem Abschluss im Alter von 25 oder weniger Lebensjahren – einen einmaligen Bonus in der Höhe von 200,- Euro.
Verbraucher müssen jährlich 4 Prozent oder maximal 2100 Euro ihres zu versteuernden Einkommens in die Riester Rente sparen um den maximalen Zulagenbetrag zu erhalten. Doch was bzw. wie viel muss gespart werden und wie viele Zulagen gibt es? Wie berechnet man die Zulagen und die Besparung des Vertrages?
Seit 2008 ist die letzte Stufe der Riester-Förderung erreicht, d.h. ab diesem Zeitpunkt müssen 4 % vom Bruttoeinkommen des Vorjahres in den Riester Vertrag gespart werden sofern die volle Förderung erhalten werden soll. Werden eben diese 4 % gespart, erhalten ledige Verbraucher ohne Kind die volle Zulage von 154 EUR auf ihren Vertrag gutgeschrieben. Nominell muss ein Anleger jedoch nur die 4 % abzüglich der Zulage auf den Vertrag sparen. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Riester Berechnung:
Riester Rente Berechnung: So errechnet sich Förderung und Beitragshöhe der Riester Rente
Ein Arbeitnehmer verdient hatte ein Bruttoeinkommen von 36.000 EUR im Vorjahr. Nun müssen 4 % vom Bruttoeinkommen des Vorjahres gespart werden. Dies entspricht 1440 EUR. Von diesen 1440 EUR kann jetzt die Zulage abgezogen werden, sodass ein Anleger effektiv nur 1286 EUR auf seinen Riester Vertrag sparen muss, damit er die volle Zulage bekommt. Genauso verhält sich der Sachverhalt auch, wenn Kinderzulagen auf den Vertrag gutgeschrieben werden. Jede Zulage verringert den Betrag, welcher effektiv auf den Vertrag fließen muss.
